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Informationen

Bearbeitungsstatus
Umgesetzt
Gemeldet am
11.10.2022
Überarbeitet am
19.12.2022
Erledigt am
12.10.2022

Auftrag

Beschreibung der Massnahme
Soll dieser Todesfall, mit noch unklarer Todesursache, bereits in fünffacher Ausführung gemeldet werden, oder soll/muss dies erst geschehen, wenn es klar wird, dass es sich um einen unnatürlichen Todesfall handelt?
Zielsetzung
Rechtzeitige Meldung für unserer Rechtsschutz- und Haftpflichversicherung.

Umsetzung

Beschreibung der Umsetzung, Grund für Ablehnung
Ich sehe in dem Falle noch keinen Grund, den Fall der Haftpflichtversicherung zu melden. Der Haftpflichtversicherung müssen Fälle gemeldet werden, sobald jemand Forderungen bei uns einreicht und/oder sie mit hoher Wahrscheinlichkeit das Potential haben, dass hier Forderungen auf uns zukommen werden. Das sind nur relativ wenig Fälle. Bezüglich fünffacher Ausführung bin ich nun nicht sicher, was damit gemeint ist. Grundsätzlich ist ein solcher Fall im Meldeportal zu melden (was jetzt ja erfolgt ist) und entsprechende Updates in den Kommentaren beigefügt werden. Wir nehmen jeden Fall auf, der nicht klar ersichtlich natürlich erfolgt ist, insofern ist es richtig, es bereits jetzt zu melden, da eben nicht klar natürlich. Hilft das ev.? MfG Lena Schneller

Zugehörige Meldungen

ID
Name
Typ
Bearbeitungsstand
3466
09.06-0247
Meldepflichtiges Ereignis
Gemeldet

Status

Meldung
Erstellt am: 11.10.2022
Erstellt durch: Stefan Vetter
Geändert am: 19.12.2022
Geändert durch: Lena Schneller
Meldungsstatus
Status: Umgesetzt
Geändert am: 12.10.2022
Geändert durch:
Log
11.10.2022 14:45: Reported | 11.10.2022 14:45: Updated | 11.10.2022 14:45: Link to Message 3466 | 11.10.2022 14:45: Send Mail | 12.10.2022 15:13: Step Updated | 12.10.2022 15:13: Updated | Measures Implemented12.10.2022 15:13: Send Mail |

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